Gutachten

Bäume in bebauten Grundstücken sind keine selbständigen Rechtsobjekte, sondern mit dem Grundstück fest verbundene Bestandteile. Der Grundstückseigentümer haftet. Bäume haben einen individuellen Wert, der von ihrer Nutzung und ihrem Herstellungsaufwand abhängt. Sie können geschädigt werden oder selbst Schäden verursachen. Oft werden verschiedene rechtliche Belange z.B. aus Nachbarschafts- und Naturschutzrecht berührt. Mit einem Gutachten können Schäden, äußere Einwirkungen und Baumwerte ausführlich und nachvollziehbar ermittelt werden. Ein Gutachten ist fachliche Grundlage für eine rechtliche Beurteilung.

  • Schadens- und Wertgutachten von Gehölzen und gartenbaulichen Werken
  • Baumwertermittlung nach Methode KOCH, gegebenenfalls in Abgrenzung zu ZierH 2000
  • Detaillierte Beantwortung der Gutachtensfragen auf Grundlage selbst durchgeführter eingehender Untersuchungen
  • Gutachten für Versicherungen und private Auftraggeber
  • Gutachten im Gerichtsauftrag
  • Selbständiges Beweisverfahren
Wird geladen
×